Jahresabschluss

Die Verpflichtung zur Erstellung von Jahresabschlüssen ergibt sich je nach Rechtsform und Gewinnermittlungsart aus unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

Durch den Jahresabschluss wird nicht nur der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens bemessen, sondern er bildet auch Grundlage für zukünftige Planungen und Entscheidungen. Neben der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen besitzt der Jahresabschluss auch zentrale Bedeutung bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. für das Rating des Unternehmens seitens der Banken und externen Kreditgebern.

Die Grundlagen für die Jahresabschlussarbeiten liefern die Ergebnisse der laufenden Finanzbuchhaltung. Im Zuge der Jahresabschlusserstellung schöpfen wir in Absprache mit Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aus.

Unser Leistungsangebot in Bezug auf die Jahresabschlussarbeiten beinhaltet u. a.:

  • Erstellung der Jahresabschlüsse für
    • Freiberufler
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften
    • Kapitalgesellschaften
    • Vereine
  • Erstellung der rechtsformspezifischen Unterlagen wie z. B.
    • Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
    • Handelsbilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung
    • Steuerbilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung
    • Anhang
    • Anlagenbuchführung
    • Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen
    • Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen
  • Bei Bedarf Plausibilitätsbeurteilungen der Jahresabschlussdaten
  • Veröffentlichung oder Hinterlegung der Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger im Rahmen der Publizitätspflichten
  • Elektronische Einreichung der Jahresabschlussdaten beim Finanzamt